Die Stiftung

Dem Willen des Stifters verpflichtet

Die Stiftung verwendet ihre Erträge zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Spina bifida und/oder Hydrocephalus in Deutschland.

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck ergibt sich aus dem Testament von Helmut John. Die Stiftungserträge müssen für die Verbesserung der Situation von Patientinnen und Patienten mit Spina bifida und/oder Hydrocephalus in Deutschland verwendet werden.

Dabei soll insbesondere die Beratung von Eltern betroffener Kinder sowie von erwachsenen Patientinnen und Patienten im Vordergrund stehen. Elternbegleiter und andere Kompetenzpersonen sollen Betroffene und ihre Familien medizinisch wie psychosozial – also ganzheitlich – unterstützen und beraten.

Stiftungssatzung herunterladen

Schwerpunkte

  • Beratung und psychosoziale Begleitung
  • Verbesserung der medizinischen Versorgung
  • Stärkung ehrenamtlicher Strukturen
  • Teilhabe in Wohnen, Ausbildung, Beruf und Freizeit
  • Forschung mit nachhaltigem Nutzen
  • Entlastung und Stärkung von Angehörigen